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Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Steuerrecht
Schwerpunkte
Notariat
Familien- und Erbrecht
Immobilien
Ausbildung
Universitäten Göttingen, Genf, Heidelberg
Universität Hanover (Dr. iur.)
Werdegang
Rechtsanwälte Raue Braeuer Kuhla (1979-1990)
Boden Oppenhoff / Oppenhoff & Rädler (1990-2000)
Hogan & Hartson Raue LLP (2001-2010)
Raue LLP (seit 2010)
Sprachen
Deutsch
Französisch
Englisch
Mitgliedschaften
Lehrbeauftragter an der Humboldt-Universität zu Berlin (seit 1998)
Ehrenamtlicher Richter beim BGH (Anwaltssenat)
Ausschuß Familienrecht bei der Bundesnotarkammer (Vorsitzender)
Wissenschaftliche Vereinigung für Familienrecht / Deutscher Familiengerichtstag / Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des DAV.
Monografien
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Der Zugewinnausgleich, FamRZ-Buch 34, Gieseking Verlag Bielefeld, 2011
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Die einstweilige Anordnung auf Ehegattenunterhalt und ihre Abänderung,
Diss. jur. Hannover, 1984
Aufsätze
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Zuwendungen innerhalb der Familie und gesetzlicher Zugewinnausgleich,
FPR 2011, 75.
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Kann der Zugewinn negativ sein?, FamRZ 2010, 1614
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Probleme der neu gestalteten Auskunftsansprüche im Zugewinnausgleichsrecht, FamRZ 2010, 773
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Neues Zugewinnausgleichsrecht in Übergangsfällen, NJW 2010, 351
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Der neue deutsch-französische Wahlgüterstand, FF 2010, 113
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Bemessung des Wohnvorteils im Unterhaltsrecht, FÜR 2008, 387
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Pflichten des Notars bei der Beurkundung einer Scheidungsfolgenvereinbarung im Hinblick auf die bevorstehende Ehescheidung, FPR 2007, Heft 6
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Gleichberechtigte Teilhabe als Grundlage für den nachehelichen Unterhalt, FamRZ 2006, 1489
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Strukturelle Unterschiede zwischen Familien- und Strafverfahren,
FPR 2006, 380
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Grenzen vertraglicher Gestaltung von Scheidung und Scheidungsfolgen, in: Scheidung und nachehelicher Unterhalt im europäischen Vergleich, Hrsg. Hofer/Schwab/Henrich, 2003, S. 13
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Die Ehewohnung in der Teilungsversteigerung, FPR 2000, S. 198
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Zur Wiederholung eines durch unanfechtbaren Beschluß zurückgewiesenen Antrags auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung in einer Familiensache und zu den Voraussetzungen, unter denen ein solcher Beschluß abgeändert werden kann, FamRZ 1987, 300
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Zuständigkeit bei Ehescheidungen mit Beteiligung von Ausländern,
AnwBl. 1985, 439
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Negative Feststellungsklage bei Fortgeltung einer einstweiligen Anordnung über Trennungsunterhalt?, FamRZ 1984, 298
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Das Schicksal der einstweiligen Anordnung auf Ehegattenunterhalt nach der Scheidung, FamRZ 1984, S. 10
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Zur gesetzlichen Mindesttrennungsfrist des § 1565 Abs 2 BGB
FamRZ 1983, 822
Entscheidungsanmerkungen
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Anmerkung zum Beschluß des OLG Hamm vom 19.7.2011, 13 UF 3/11, FamFR 2011, 465
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Anmerkung zum Urteil des BGH vom 6.10.2010, XII ZR 10/09, FamRZ 2011, 453
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Anmerkung zu Urteil des BGH vom 22.9.2010, XII ZR 69/09, FamRZ 2010, 2058
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Anmerkung zum Beschluß des OLG Bremen vom 11.3.2010, 5 UF 76/09, FamFR 2010, 335
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