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Telekommunikation
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Dr. Kornelius Kleinlein


Das Telekommunikationsrecht ist eine Kernkompetenz von Raue LLP. Wir verfügen über langjährige und umfassende Erfahrung bei der Beratung und Vertretung von Unternehmen aus der Telekommunikationsbranche. Unsere besondere Stärke liegt dabei in der Lösung von Problemen und dem Führen von Prozessen im Schnittpunkt von Telekommunikationsgesetz, Kartellrecht und Zivilrecht. Wir haben für unsere Mandanten wichtige Grundsatzentscheidungen der zuständigen Behörden und Gerichte erstritten und die Entwicklung des Telekommunikationsrechts durch zahlreiche Veröffentlichungen begleitet und beeinflusst. Auch im Bereich der Politikberatung, etwa bei der Umsetzung des neuen Europäischen Rechtsrahmens durch das TKG 2004, haben wir für unsere Mandanten wichtige Erfolge erzielt. 

Schwerpunkte unserer Telekommunikationspraxis sind:
  • Beratung von Telekommunikationsunternehmen in Verfahren vor der Bundesnetzagentur
  • Vertretung von Telekommunikationsunternehmen bei der gerichtlichen Überprüfung von Regulierungsentscheidungen vor dem VG Köln, dem BVerwG und dem Europäischen Gerichtshof
  • Vertretung von Telekommunikationsunternehmen in zivilgerichtlichen Streitigkeiten, insbesondere in Entgeltfragen und bei Follow-up-Klagen nach Feststellung von Kartellrechtsverstößen durch Gerichte oder Kartellbehörden
  • Vertragsgestaltung, insbesondere im Hinblick auf regulatorische Fragen


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