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RAUE LLP erstreitet Grundsatzentscheidungen für Industrie- und Handelskammern |
15. Mai 2012
RAUE LLP hat die Industrie- und Handelskammern Kassel und zu Köln in erster Instanz erfolgreich gegen die Klagen mehrerer IHK-Mitglieder verteidigt. Die Urteile sind von großer Bedeutung für die Aufgabenwahrnehmung der Industrie- und Handelskammern.
Vor dem Verwaltungsgericht Kassel stellte ein Unternehmen insbesondere die Vereinbarkeit der gesetzlichen Kammermitgliedschaft mit dem Grundgesetz sowie mit dem Recht der Europäischen Union in Frage. Zudem griff das Unternehmen das Beitragssystem und die Rücklagenbildung der IHK Kassel an. In seiner Grundsatzentscheidung bestätigte das Verwaltungsgericht die gesetzliche Kammermitgliedschaft sowie die Beitragsgestaltung und Rücklagenbildung der von RAUE LLP vertretenen IHK Kassel.
In einem parallelen Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Köln klagte ein Unternehmen gegen die Entscheidung der IHK Köln, ein bedeutsames Hafenausbauprojekt öffentlich zu unterstützen. Das Verwaltungsgericht folgte in seiner grundlegenden Entscheidung den Argumenten von RAUE LLP und urteilte, dass die IHK bei der Kampagne ihre gesetzlichen Aufgaben erfüllt und die erforderliche Sachlichkeit und Zurückhaltung gewahrt hat.
Zur Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Kassel:
http://www.vg-kassel.justiz.hessen.de/irj/VG_Kassel_Internet?rid=HMdJ_15/VG_Kassel_Internet/sub/12d/12df0eb4-34c6-31db-6377-2b417c0cf46a,,,11111111-2222-3333-4444-100000005003%26overview=true.htm
Zur Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Köln:
http://www.vg-koeln.nrw.de/presse/pressemitteilungen/18_120503/index.php
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